Lebensmittelzusatzstoffe wie
künstliche Süßstoffe, Konservierungsstoffe,
Geschmackverstärker, Emulgatoren, Säuerungsmittel,
Antioxidationsmittel, Stabilisatoren, Dickungsmittel, Farbstoffe
und Backtriebmittel sind aus unserem modernen Lebensmittelangebot
nicht mehr wegzudenken. Sie werden zum Haltbarmachen, zum Färben
und zum Gelieren verwendet.
In Deutschland regelt das Lebensmittel-
und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) die Herstellung von
Lebensmitteln. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur eingesetzt
werden, wenn drei Grundbedingungen erfüllt sind: Sie müssen
gesundheitlich unbedenklich sein, dürfen den Verbraucher
nicht täuschen und müssen technologisch erforderlich
sein. Alle Stoffe, die nicht ausdrücklich erlaubt sind,
sind automatisch verboten.
In der so genannten Zutatenliste
von verpackten Lebensmitteln müssen alle Zusatzstoffe –
egal in welcher Menge - mit ihrem Klassennamen (z.B. Farbstoff)
und dem Namen oder der entsprechenden E-Nummer des verwendeten
Stoffes aufgeführt sein. Die am meisten enthaltenen Zutaten
stehen an erster Stelle, Zusatzstoffe, Aromen und Gewürze
stehen am Schluss.
Lebensmittelzusatzstoffe sind
vielfach keine neuen Stoffe. Schon unsere Großmütter
nutzen Salz zum Pökeln von Fleisch und Essigsäure
zum Konservieren von Gemüse. Während früher jedoch
traditionell zu Hause mit rohen Zutaten gekocht wurde, werden
heute oftmals vorbereitete oder tellerfertige Produkte verwendet.
Wer oft tellerfertige Produkte
verwendet, nimmt ca. 20 g Zusatzstoffe am Tag zu sich, wer frisch
kocht nur ca. 5 g. Da eine absolute Unbedenklichkeit von Zusatzstoffen
für empfindliche Menschen wie Alte, Kranke und Kinder nicht
garantiert werden kann, sollten Sie Ihre Nahrung so oft wie
möglich frisch zubereiten und Biolebensmittel verwenden,
da diese wesentlich weniger Zusatzstoffe enthalten als konventionelle
Lebensmittel.
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